Keine Kennzeichnungspflicht für Tuning-Autos – Einzelabnahme ist ausreichend – Motor-Talk.de

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Frankfurt – Bei getunten Autos muss nicht zwingend der Kraftstoff-Verbrauch ausgewiesen werden. Für die Veredler wäre dessen normgerechte Feststellung in der Regel zu aufwändig, wie nun das Frankfurter Oberlandesgericht geurteilt hat.

Quelle: Google News

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