TÜV Rheinland: Tuning-Räder erfordern Änderungsabnahme
N24 Wer die Räder seines Wagens tunt, muss die neue Rad/Reifen-Kombinationen einer Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle unterziehen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wer jedoch mit nicht zugelassenen Bauteilen im Verkehr erwischt wird, … |
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