Manchmal kann es sehr schnell gehen. Es hat gekracht und das Auto hat eine Beule. Es sind manchmal kurze Unachtsamkeiten, die einen Verkehrsunfall verursachen können. Das Schlimme ist, dass man manchmal gar keine Schuld hat. Und trotzdem ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, wenn das Auto einen Schaden bekommen hat. Häufig wissen viele Menschen leider gar nicht wie sie in einem Verkehrsunfall vorgehen müssen. Das Unwissen führt häufig auch dazu, dass man seine Rechte nicht durchsetzen kann. Das ist auch kein Wunder, wenn es einem an dem notwendigen Verständnis fehlt was bei einem Unfall zu tun ist. Grundsätzlich sollte man sich über den Begriff „Sachverständigen“ informieren.
Neutrale Sichtweise des Unfallgutachters
Dies ist ein ganz wichtiger Begriff, denn der KFZ Unfallgutachter in Frankfurt hat die Aufgabe die Beweise zu sichern und den entstandenen Schaden an dem Fahrzeug festzustellen. Als Unfallgeschädigter kann man glücklicherweise selber entscheiden, welcher Sachverständige nun diese Aufgabe durchführen soll. Im Idealfall wird geraten einen Sachverständigen aufzusuchen, der in keiner Weise an eine Versicherung angekoppelt ist. Diese Personen haben nämlich keine neutrale Sichtweise und setzen sich letztendlich für die Wahrung der Interessen der Versicherung ein. So sollte es natürlich nicht laufen. Daher ist es besser einen unabhängigen Sachverständigen aufzusuchen. Eine neutrale Sichtweise hilft der betroffenen Person die eigenen Interessen und Rechte durchzusetzen.
Kfz-Sachverständigen beauftragen
In einem Unfall sollte man auch darauf achten, dass die Beweise vollständig gesichert werden. Nur dadurch ist es auch möglich den kompletten Schadenersatzanspruch durchzusetzen. Üblicherweise wird ein Unfallverursacher alles tun, um seine Kosten zu reduzieren. Dies ist natürlich nachvollziehbar. Es entstehen Kosten für die Reparatur eines Fahrzeuges und für eventuelle Verletzungen des Unfallopfers. Es können aber auch Kosten entstehen, welche anfangs übersehen worden sind. Auf diese Weise wird ersichtlich, dass ein Fahrzeug einen Wertverlust erleiden kann. Ein Wertminderungsanspruch hilft der geschädigten Person den Anspruch bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Wenn man sich diese Mühe allerdings nicht macht, und keinen Kfz-Sachverständigen beauftragt, dann gerät die Wertminderung des Fahrzeugs in Vergessenheit.
Wird das Fahrzeug nun repariert, kann es natürlich nicht eingesetzt werden. Es befindet sich in der Reparatur. Als Unfallgeschädigter kann man aber den Anspruch geltend machen ein Ersatzfahrzeug zu bekommen, während sich das eigene Fahrzeug in der Werkstatt befindet.