E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec – was sind die Unterschiede?

E-Bikes sind beliebter denn je – im Jahr 2020 und 2021 ist ein regelrechter Boom ausgebrochen, wenn es um die Nachfrage nach Fahrrädern mit Elektromotor geht. Doch E-Bike muss nicht unbedingt E-Bike sein. So gibt es wichtige Unterschiede zwischen einem eigentlichen E-Bike, einem so genannten Pedelec und einem S-Pedelec. Doch was sind die Unterschiede und braucht man für ein Fahrrad mit Elektromotor unbedingt eine Versicherung?


E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec – was sind die Unterschiede?

Was genau verbirgt sich eigentlich hinter den Begriffen E-Bike und Pedelec und welche Unterschiede gibt es? Allgemein umfassen die Begriffe E-Bike, Pedelec und S-Pedelec solche Fahrräder, die mit einem Motor ausgestattet sind. Doch ob es sich nun um ein E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec handelt, hat entsprechende Auswirkungen auf die Technik, die jeweilige Geschwindigkeit und die rechtliche Klassifizierung des Elektro-Fahrrads.

E-Bike: Unter einem E-Bike im engeren Sinne versteht man streng genommen ein Leicht-Mofa, das auch ohne Tretunterstützung mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h (oder mehr) bewegt werden kann. Da man sich mit einem E-Bike auch ohne Pedalieren fortbewegen kann, gilt es rein rechtlich als Kraftfahrzeug. Insofern benötigt man ein Versicherungskennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch eine Helmpflicht ist für diese Art der E-Bikes vorgeschrieben. Radwege dürfen mit einem E-Bike nicht befahren werden – sie dürfen daher nur auf der Fahrbahn benutzt werden.

Pedelec: Redet man von E-Bikes im weiteren Sinne, sind meist so genannte Pedelecs gemeint. Auch Pedelecs verfügen wie ein E-Bike über einen Elektromotor – die maximale Nenndauerleistung ist allerdings auf 250 Watt begrenzt. Der Elektromotor eines Pedelecs wirkt im Vergleich zu einem E-Bike im engeren Sinne lediglich unterstützend und nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Kilometern pro Stunde. Daher spricht man beim Pedelec auch von einem unterstützenden Elektrofahrrad. Dass sich das Pedelec nur mit Tretunterstützung bis 25 km/h bzw. durch Pedalieren fortbewegen kann, klassifiziert es im juristischen bzw. verkehrsrechtlichen Sinne als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug.

Wie beim Radfahren benötigt man daher weder einen besonderen Führerschein noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es bei einem Unfall zu Schäden, sind diese wie bei einem normalen Fahrrad ohne E-Motor von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch eine Helmpflicht oder ein Mindestalter ist für die Benutzung eines Pedelecs nicht vorgeschrieben. Optional bzw. freiwillig können sich Besitzer eines Pedelecs jedoch für eine Kaskoversicherung entscheiden. Eine solche E-Bike-Versicherung ist freiwillig und umfasst beispielsweise Diebstahl, Crashs oder Transportschäden. Einen Vergleich zu E-Bike-Versicherungen gibt es hier.

S-Pedelec: S-Pedelecs sind sozusagen leistungsfähiger als Pedelecs – sie können über einen leistungsstärkeren Motor verfügen und bieten eine Tretunterstützung mit Geschwindigkeiten von maximal 45 Kilometern pro Stunde. S-Pedelecs müssen jedoch wie ein klassisches Mofa angemeldet werden, was den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich macht. Auch darf ein S-Pedelec nur benutzt werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM besitzt. Radwege sind für S-Pedelecs ebenfalls tabu und wie beim Moped oder Motorrad besteht eine strenge Helmpflicht.

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